Über die Zwangsmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse TSK war ich als privater Hühnerhalter als Anfänger überhaupt nicht erfreut. Im Gegenteil: Zwang löst bei mir großes Unbehagen und Wiederstand aus. Bei 12,5- Euro pro Jahr in Niedersachsen habe ich mich dann doch gefügt. Nun, im Zuge der Geflügelpest 20/21 habe ich mich intensiver mit der Tierseuchenkasse, deren Aufgaben und Pflichten beschäftigt. Ein Vortag von Frau von Schloss, der Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse NRW, hat mir dann weitere Einsichten in dieses “Instrument der Tierseuchenbekämpfung” verschafft. Im unten verlinkten Video gehe ich auf folgende Punkte ein:
Tierseuchenkasse ist Ländersache
Garten-Hühner falsch als Legehennen oder Elterntiere gemeldet
Tiergesundheitsgesetz verpflichtet zum Beitritt, nach §32 ist eine Nichtmeldung eine Ordnungswidrigkeit die mit einer hohen Geldbuße geahndet werden könnte
Die TSK ist keine Versicherung – eher eine Solidargemeinschaft der Tierhalter
Pflichten der Tierhalter
Für seuchentote Hühner vor der Tötungsanweisung kann nur die Hälfte ausgezahlt werden (damit möglichst schnell der Verdacht auf eine Tierseuche z.B. Geflügelpest) gemeldet wird
was zahlt die Tierseuchenkasse?
Beihilfen durch die Tierseuchenkasse zur Reinigung, Desinfektion, Laborkosten in manchen Bundesländern sind möglich
Was zahlt die TSK nicht?
Garten-Hühner richtig melden als “Sonstiges Geflügel”
Tiergesundheitsgesetz: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/tiergesundheitsgesetz.html