In Deutschland gibt es derzeit über 200 verschiedenen vom BDRG zugelassene Hühnerrassen. Im Rassegeflügelstandard sind zahlreiche äußere (Form, Stand, Haltung, Gefieder, Kammform etc.), aber auch „innere“ (Legeleistung, Charakter, Bruttrieb, Eierschalenfarbe etc.) Merkmale der einzelnen Rassen für den Idealtyp der Rasse definiert.
Um die Lebensfreude, Gesundheit und die Legeleistung unserer Hühner wissen wir Hühnerliebhaber sowieso, da wir tagtäglich die Eier einsammeln und mindestens eine kurze Blickkontrolle der Tiere machen. Um uns an schönen Tagen dann gern mal mit einem Kaffee an den Hühnerauslauf zu setzten: Entspannung vom Alltagsstress.
Damit die eine Hühnerrasse vom Aussehen her nicht über die Jahre Ausversehen zu dicht an eine andere Rasse driftet gibt es eine jährliche Überprüfung des Zuchtstandes der Hühnerrassen. Das sind die Rassegeflügelausstellungen auf denen ausgebildete Preisrichter die Tiere anhand ihrer äußeren Erscheinungsform beurteilen. Über diese Beurteilungen und auch Ausschlussfehler drehten sich schon die letzten Folgen dieser Serie.
Da auf den Ausstellungen die Schönheit der Hühner anhand des Idealbildes im BDRG Rassestandard beurteilt wird, handelt es sich also definitiv um „Schönheitsausstellungen“.
Welche Schönheitsfördernden Handlungen am Huhn vor der Schau sind gestattet? Welche sind verboten?
Nicht gestattet:
Sind jegliche Manipulationen am Tier durch z.B. Farbe (auch schwarzer Edding bei Smaragdenten!), Bleichmittel, Beschneiden von z.B. M-Zacken. Quasi jeder Versuch, den Preisrichter zu täuschen oder zu bestechen (Geldschein eingerollt im Ring).
Von außen sichtbar beschnittene Federn.
Auch nicht gestattet sind Betrugsversuche durch falsche und manipulierte Ringe und das Ausstellen fremder Tiere als die eigene. Was als eigene Zucht gilt, habe ich im Video zu den BDRG Bundesringen erklärt:
Gestattet ist:
Das Waschen und baden der Tiere. Das bietet sich besonders bei weißen Hühnern an. Bei starkem Ektoparasitenbefall mit Federlingen und/oder der nordischen Vogelmilbe bietet sich ebenfalls ein Bad mit anschließender Ballistolbehandlung an. (Video und Beitrag folgt in Kürze. )
Auch gestattet ist das gelinde Einfetten von Schnabel, Kamm, Kehllappen, Läufen und Zehen mit farblosem Öl oder Fett. Franzbranntwein fördert die Durchblutung und so sind die Kämme und Kehllappen dann noch etwas intensiver gefärbt am Bewertungstag. Dies also erst kurz vor dem Einsetzten in die Ausstellungskäfige vornehmen.
Das sog. Putzen ist das „unsichtbare“ Entfernen einzelner Federn, welche die Zeichnung stören. Es darf dabei keine gelichtete Stelle entstehen, sonst gibt es ein o.B. = ohne Bewertung !
Insbesondere Haubenhühner müssen Sichtfreiheit haben. Diese soll in gleicher Augenhöhe zwischen Mensch und Huhn beurteilt werden. Bei Hühnern, denen man nicht mindestens von schräg-vorn in die Augen schauen kann, sollen die sichtbehindernden Federn so beschnitten werden, dass sie die darüberliegenden Federn stützen. Wie man das macht habe ich bereits in einem Video gezeigt. Das ziehen dieser Federn ist nicht gestattet. Dieses sichtbare Beschneiden ist bis auf weiteres auch für Ausstellungen gestattet. Haubenhühner mit stark beschnittenen Hauben dürfen nicht mit v oder hv bewertet werden.